StartseiteAusfüllhinweiseElternbeitragsrechner

Ziel:

Mit dem Beitragsrechner können Eltern die Betreuungskosten, gemäß der einheitlich für ganz Schleswig- Holstein festgelegten Vorgaben nach dem neuen KitaG für die Zeit ab August 2020 berechnen. Anzeige der Kostenveränderung.

Was ändert sich unter anderem mit dem neuen KitaG ab August 2020:

1. Einführung eines Beitragsdeckels:

    • Kosten pro wöchentlicher Betreuungsstunde
    • unter 3-Jährige (Krippe, U3 Kindertagespflege) im Monat 7,21 Euro
    • über 3-Jährige (Elementar, Hort in Kindertageseinrichtung, Ü3 Kindertagespflege) im Monat 5,66 Euro

2. Entfallen des Krippengeldes

3. Geschwisterermäßigung nur verbindlich vorgegeben für Kinder bis zur Einschulung, die parallel in einer Krippe, Kindertageseinrichtung oder -tagespflege betreut werden

    • Hortkinder fallen NICHT unter diese neue Geschwisterermäßigung und zahlen den vollen Betreuungspreis. Es sei denn eine Kommune bezieht die Geschwisterermäßigung freiwillig mit ein.
    • Ermäßigungsstaffel:

a) Ältestes Geschwisterkind zahlt den vollen Betreuungspreis

b) Nächstjüngere Kind erhält 50 Prozent Rabatt auf seine Betreuungskosten

c) Ab dem dritten Kind entfallen die Betreuungskosten

Hinweis an die Eltern: Die Kosten der Kinderbetreuung können durch freiwillige Maßnahmen der Kommunen gesenkt werden:

  • Kompensation des Krippengeldes
  • Einführung der Geschwisterermäßigung analog der Regelungen des KitaG auch für die betreuten Hortkinder in den Kindertageseinrichtungen bzw. für Kinder in der betreuten Grundschule
  • Deckelung der von Trägern festlegbaren „angemessenen“ Verpflegungskosten (was definiert die Kommune als angemessen?)
  • Kompensation des Deltas zwischen Elternbeiträgen, die derzeit unter dem Beitragsdeckel liegen bis hin zum Beitragsdeckel

Wenn die Beiträge steigen und Unterstützung gewünscht ist, um auf kommunaler Ebene Verbesserungen zu erwirken:

Bitte an die Landeselternvertretung der Kitas in Schleswig-Holstein per Mail wenden (Mail: vorstand@kita-eltern-sh.de), diese stellt Kontakt zu der zuständigen Kreiselternvertretungen her.

Hinweis für Eltern mit Kindern in der betreuten Grundschule:

Kinder in der betreuten Grundschule fallen NICHT unter das Kitagesetz. Deswegen kann der Entgeltrechner nicht für diese Kinder mit angewendet werden.
Aber:
Wenn eine Kommune die betreute Grundschule bei der Geschwisterermäßigung berücksichtigt hat oder ab August 2020 berücksichtigen wird, so kann dies bei den Geschwisterbeiträgen (parallel betreute Kinder in Krippe, Kita, Kindertagespflege) berücksichtigt werden.

Erklärung:

  • Erfassen der aktuellen Betreuungs- und Verpflegungskosten
  • Berechnung der zukünftigen Verpflegungs- und Betreuungskosten (Basis ist der Beitragsdeckel für die Betreuung ab August 2020)

Zu Punkt C – aktuelle Betreuungskosten:

Bitte NUR tatsächliche Betreuungskosten eintragen. Inkl. Krippengeld und möglicher Ermäßigung

Geschwisterermäßigungen sind bisher in den Kommunen unterschiedlich geregelt.

Krippengeld gibt es bis Juli 2020 von monatlich bis zu 100 Euro für unter 3 Jährige Kinder

Beispiel:
Kind 1 kostet 285 Euro in der Krippe. Sie erhalten 100 Euro Krippengeld- Erfassungswert: 185 Euro Kind 2 kostet 213 Euro im Elementarbereich. Sie erhalten 30 Prozent Ermäßigung auf 213 Euro. Erfassungswert: 149,10 Euro.
Kind 3 kostet 150 Euro im Hort. Sie erhalten bisher 60 Prozent Ermäßigung. Erfassungswert: 60  Euro.
Kind 4 kostet 150 Euro im Hort. Sie erhalten 100 Prozent Ermäßigung. Erfassungswert 0 Euro.

Zu Punkt G – Betreuungskosten ab August 2020:

Die Betreuungskosten dürfen nicht über dem Wert aus Punkt F Liegen – Beitragsdeckel-

Bitte nur die tatsächlichen Betreuungskosten erfassen, d.h. inkl. einer möglichen Geschwisterermäßigung!

Geschwisterermäßigung nur verbindlich vorgegeben für Kinder bis zur Einschulung, die parallel in einer Krippe, Kindertageseinrichtung oder -tagespflege betreut werden

  • Hortkinder fallen NICHT unter diese neue Geschwisterermäßigung und zahlen den vollen Betreuungspreis. Es sei denn eine Kommune bezieht die Geschwisterermäßigung freiwillig mit ein.
  • Ermäßigungsstaffel:
  • Ältestes Geschwisterkind zahlt den vollen Betreuungspreis
  • Nächstjüngere Kind erhält 50 Prozent Rabatt auf seine Betreuungskosten
  • Ab dem dritten Kind entfallen die Betreuungskosten

Hinweis für Kinder in der betreuten Grundschule auf der Startseite beachten!!

Beispiel ohne Geschwisterermäßigung und Hortkind:

Kind 1 (Hort) hat den Wert bei Punkt F von 113,20 Euro-> Erfassungswert Punkt G: 113,20 Euro
Kind 2 (Elementar) hat den Wert bei Punkt F von 240,55-> Erfassungswert Punkt G: 240,55 Euro
Kind 3 (Krippe) hat den Wert bei Punkt F von 292-> Erfassungswert Punkt G: 146 Euro

Beispiel mit Geschwisterermäßigung und Hortkind:

Kind 1 (Hort) hat den Wert bei Punkt F von 113,20 Euro-> Erfassungswert Punkt G: 113,20 Euro
Kind 2 (Elementar) hat den Wert bei Punkt F von 240,55-> Erfassungswert Punkt G: 120,28 Euro
Kind 3 (Krippe) hat den Wert bei Punkt F von 292-> Erfassungswert Punkt G: 0 Euro

Beispiel mit Geschwisterermäßigung:

Kind 1 (Elementar) hat den Wert bei Punkt F von 240,55-> Erfassungswert Punkt G: 240,55 Euro
Kind 2 (Krippe) hat den Wert bei Punkt F von 292-> Erfassungswert Punkt G: 146 Euro

Bitte vor Erfassung der Werte die Ausfüllhinweise lesen!

Differenz für Monat/Jahr

Gesamtdifferenz:

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